Gebiet: Dammstrasse
Zone in Kraft seit: 2005.
Im Zuge des Umbaus des Zuger Bahnhofs musste die Verkehrsregelung auf dem Dammweg westlich des Bahnhofs neu überdacht werden. Wie ein verkehrtechnisches Gutachten ergab, dient die Strasse vor allem als Parkierungs-, Anlieferungs und Abholzone. Aufgrund der hohen Umschlagsfrequenz bei den Parkplätzen ergibt sich viel Fussverkehr, wobei die FussgängerInnen auf dirkekte, möglichst kurze Wege von und zum Bahnhof bestehen und die Strasse entsprechend an beliebiger Stelle kreuzen möchten. Viele FussgängerInnen kreuzen den Dammweg zudem auf ihrem Arbeitsweg. Weiter wird die Strasse von Velofahrerinnen und Velofahrern in beiden Fahrtrichtungen benutzt. Fazit: Die flächenhafte Mischnutzung auf dem stark genutzten Dammweg erfoderte eine Regelung, die insbesondere die Sicherheit und das Wohlbefinden der zahlreichen FussgängerInnen berücksichtigen soll. Mit einer Begegnungszone konnte diesem Anspruch am besten genügt werden, indem die Vortrittsverhältnisse grossflächig und nicht nur punktuell - wie das beim Einsatz eines Fussgängerstreifens der Fall wäre - geregelt wurden.
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Angaben zur Gemeinde
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6300 Zug ZG, 22804 EinwohnerInnen. Gemeindenr. 1711
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Beschreibung
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Geschichtlicher Abriss von Idee bis Realisierung
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Bauphase / Planung
Die SBB baute in Zug einen neuen Bahnhof. Dabei wurde auch die nähere Umgebung teilweise umgestaltet bzw. erneuert. Es handelte sich dabei um ein sehr komplexes und grosses Projekt. Erst als sich FussgängerInnen über einen fehlenden Fussgängerstreifen beklagten und das für Signalisation zuständige Polizeiamt/Verkehrsamt eingeschaltet wurde, begann man nach Alternativen und Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Mit der Begegnungszone konnte ein für die Nutzungen im Umfeld des Bahnhofs optimales Geschwindigkeitsregime eingeführt werden. Damit sind auch die Vortrittsverhältnisse klar geregelt . Auf das Markieren eines Fussgängerstreifens, welcher auch den Normen des VSS nicht entsprochen hätte, konnte damit verzichtet werden. Für grössere gestalterische Massnahmen war es zu diesem Zeitpunkt zu spät.
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Beschreibung vorher - nachher
Mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeitn von 50 km/h war die Verkehrsregelung der neu gestalteten, teilweise unübersichtlichen Zone nicht angepasst. Dies belegen auch die Geschwindigkeitsmessungen, die vor der Einführung der Begegnungszone gemacht wurden. Die durchschnittlichen Spitzengeschwindigkeiten betrugen schon damals deutlich weniger, nämlich zwischen 34 und 38 km/h. Als Massnahme wurden die Beläge der Fahrbahn und der Parkfelder erneuert sowie Beginn und Ende der Begegnungszone signalisiert und mit einem Eingangstor versehen. Weitere Geschwindigkeitsmessungen sind als Erfolgskontrolle vorgesehen.
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Zusammenarbeit
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Öffentlichkeitsarbeit / Einbezug der Bevölkerung und des Gewerbes:
Die Bevölkerung wurde nicht einbezogen, da sich die Begegnungszone grundsätzlich auf SBB - Gelände befindet. Selbstverständlich erfolgte die Signalisation aber im Einverständnis mit den SBB, welche an einer "guten" Fussgängerlösung interessiert war und ist.
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Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgte mit denselben Plakaten und Figuren, wie sie auch in der Gemeinde Baar auf der dortigen Begegnungszone verwendet wurden. Die Gemeinde Baar hat der Statdt Zug die Figuren und das Plakat, welches für Zug noch leicht abgeändert wurde, zur Verfügung gestellt. Zudem wurde eine Pressemitteilung in den Lokalmedien geschaltet.
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Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen:
keine Angabe
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Unfälle / Erfolgskontrolle
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Vor der Einführung der Begegnungszone zwischen 1999 und 2003 wurden 11 Unfälle registriert, wobei keine Fussgänger involviert waren. Seit der Einführung der Begegnungszone wurde noch keine Erfolgskontrolle durchgeführt, ist aber vorgesehen.
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Planung / Realisierung
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Die Bauherrschaft lag bei den SBB
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Auskunft
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Kontakt:
Stadt Zug
Polizeiamt/Verkehr
Postfach 1258
6301 Zug
Tel. 041 728 22 85
Fax 041 728 23 52
stefan.juch@zug.zg.ch (Signalisation, Verkehrstechnik, Verkehrsplanung)
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Homepage der Gemeinde:
http://www.stadtzug.ch
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Kritische Erfolgsfaktoren, Schwierigkeiten
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Während Planung und Umbau:
Die Möglichkeit einer Begegnungszone wurde erst ganz am Schluss in Betracht gezogen bzw. "aufgepfropft". Ausschlaggebend war der Wunsch zur Markierung eines Fussgängerstreifens, was nicht zweckmässig gewesen wäre, da die Fussgänger den Platz überall auf dem Weg zu den Taxis, etc. queren können müssen. Die Platzgestaltung und die Parkierung waren zu diesem Zeitpunkt bereits fix. Deshalb ist die Gestaltung der Begegnungszone pragmatisch.
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Seit der Umsetzung:
Das Eingangstor wurde einmal gerammt. Sonst sind keine Schwierigkeiten bekannt.
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Kommentar von Seiten Fussverkehr Schweiz
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Zusatzbemerkungen:
- Geschwindigkeitsstatistik: v50 bzw. v85 beziehen sich auf die Zeit vor der Einführung der Begegnungszone.
- Parkplätze: nebst normal bewirtschafteten Parkplätzen (50) bestehen Parkplätze für Mobility, Behindertenparkplätze, Abstellplätze für den Güterumschlag sowie Taxistandplätze
- zum öffentlichen Verkehr: allfällige Bahnersatzbusse verkehren über die Zone
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Quellen, Literatur, Publikationen
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Polizeiamt/Verkehr Stadt Zug (Mai 2004): 0403.21 Begegnungszone Bahnhof Zug - Verkehrstechnisches Gutachten
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Kontakt für Anregungen, Kritik, Fragen
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Seitenanfang
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Kennzahlen
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Verkehr
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| Kategorisierung Strasse: |
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Erschliessungsstrasse
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Kennzahlen IV |
| DTV: |
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keine Angabe
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| Spitzenstunde: |
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150
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| LW-Anteil: |
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keine Angabe
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| Velos: |
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keine Angabe
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| FussgängerInnen: |
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keine Angabe
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Kennzahlen ÖV |
| ÖV in Zone vorhanden: |
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nein
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| Anzahl Linien: |
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0
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| Anzahl Busse pro Tag: |
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0
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Geschwindigkeit |
| v50 |
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22 km/h
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| v85 |
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29 km/h
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Parkierung |
| Anzahl PP: |
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50
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| Parkregime: |
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markierte Felder mit Bewirtschaftung
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Überlagertes Verkehrsregime |
| Einbahn: |
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nein
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| Einbahn mit Velo im Gegenverkehr: |
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ja
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| Fahrverbot: |
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nein
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| Zeitliche Zufahrtsbeschränkung: |
|
nein
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| Lastwagenfahrverbot: |
|
nein
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| Anderes: |
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keine Angabe |
Temporegime ausserhalb Begegnungszone |
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50 km/h |
Typ der Begegnungszone
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| Wohnquartier: |
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ja |
| Geschäftsquartier: |
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nein |
| Schule: |
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nein |
| Bahnhof: |
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ja |
| Altstadtsituation: |
|
nein |
| Anderer: |
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keine Angabe |
Grösse
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| Länge in Meter: |
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200
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| Geschützte Bereiche ohne Fahrverkehr: |
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vorhanden
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Kosten und Finanzierung
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| Planungs- und Baukosten: |
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Gutachten: CHF 6'000,
Signalisation (Signale, Tor mit Leitplanken): CHF 7'000,
Kommunikation: CHF 1'000
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Pläne
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